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Bezahlte Kooperationen, Produkte gegen Gegenleistung und Affiliate-Links müssen als Werbung erkennbar sein, in Deutschland etwa nach § 5a Abs. 4 UWG und dem Medienstaatsvertrag. Das gilt genauso, wenn dein Avatar spricht. Wir bauen die Kennzeichnung in Skript und Video ein, die Plattform-Funktion für bezahlte Partnerschaften nutzt du zusätzlich.
