Schweigepflicht nach § 203 StGB
Ärztinnen, Ärzte und ihr Praxisteam unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Externe Dienstleister dürfen nur eingebunden werden, soweit es für ihre Tätigkeit erforderlich ist, und müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). Wir unterschreiben die Verschwiegenheitsverpflichtung und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO
Schon der Grund eines Termins ist ein Gesundheitsdatum. Der Assistent fragt deshalb nur ab, was für die Terminvergabe nötig ist, speichert so kurz wie möglich und auf Wunsch auf Servern in Deutschland.
Keine Diagnose, keine Fernbehandlung
Der Assistent gibt keine medizinischen Einschätzungen. Bei Hinweisen auf einen Notfall verweist er sofort auf den Notruf 112 oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 und informiert die Praxis.
Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung
Texte und Videos über Behandlungen unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und den Werberegeln der Berufsordnung. Wir formulieren sachlich, ohne Heilversprechen, und du gibst jeden Text frei.
Diskretion am Empfang
Gesundheitsdaten sollen andere Wartende nicht mithören. Wir planen Standort, Lautstärke und Fragen so, dass am Display nur das Nötigste besprochen wird. Alles Weitere klärt das Team.
KI-Kennzeichnung nach EU-KI-Verordnung
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung: Wer mit einem KI-System spricht oder schreibt, muss das erkennen können, und KI-erzeugte Bilder, Videos und Stimmen sind als solche zu kennzeichnen. Unsere Systeme stellen sich deshalb immer als KI vor.
Diese Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit deiner Kammer, deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Rechtsanwältin.