Schweigepflicht nach § 203 StGB
Zahnärztinnen, Zahnärzte und ihr Team unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Externe Dienstleister dürfen nur eingebunden werden, soweit es für ihre Tätigkeit erforderlich ist, und müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). Wir unterschreiben die Verschwiegenheitsverpflichtung und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO
Behandlungswünsche und Beschwerden sind Gesundheitsdaten. Der Assistent erfragt nur das Nötige für den Termin und gibt keine zahnmedizinischen Einschätzungen. Bei starken Schmerzen oder Unfällen leitet er an die Praxis oder den zahnärztlichen Notdienst weiter.
Heilmittelwerbegesetz und Berufsordnung
Aussagen über Behandlungen, Ergebnisse und Preise auf der Webseite oder in Videos unterliegen dem HWG und der Berufsordnung der Zahnärzte. Kosten nennt der Assistent nur so, wie du sie freigibst, etwa als Hinweis auf den Heil- und Kostenplan.
KI-Kennzeichnung nach EU-KI-Verordnung
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung: Wer mit einem KI-System spricht oder schreibt, muss das erkennen können, und KI-erzeugte Bilder, Videos und Stimmen sind als solche zu kennzeichnen. Unsere Systeme stellen sich deshalb immer als KI vor.
Diese Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit deiner Kammer, deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Rechtsanwältin.