Bewerberdaten nach DSGVO und AGG
Bewerberdaten sind besonders geschützt und dürfen nur für das konkrete Verfahren genutzt werden. Automatische Vorauswahl darf keine Merkmale wie Alter, Herkunft, Geschlecht oder Religion bewerten. Unsere Systeme fragen nur fachliche Kriterien ab, die du festlegst, und die Entscheidung bleibt beim Menschen.
Keine automatisierte Letztentscheidung
Nach Art. 22 DSGVO darf eine Absage nicht allein durch ein System erfolgen. Der KI-Assistent sortiert und fasst zusammen, Zu- und Absagen trifft dein Team.
Produkte für Bewerberdaten
Ein Produkt, das Bewerberdaten verarbeitet, braucht von Anfang an Einwilligung, Speicherfristen, Löschung und den Ausschluss automatischer Absagen. Das bauen wir ein, bevor der erste Kunde startet.
KI-Kennzeichnung nach EU-KI-Verordnung
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung: Wer mit einem KI-System spricht oder schreibt, muss das erkennen können, und KI-erzeugte Bilder, Videos und Stimmen sind als solche zu kennzeichnen. Unsere Systeme stellen sich deshalb immer als KI vor.
Diese Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit deiner Kammer, deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Rechtsanwältin.