Schweigepflicht nach § 203 StGB
Pflegefachkräfte als Angehörige eines Heilberufs unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Externe Dienstleister dürfen nur eingebunden werden, soweit es für ihre Tätigkeit erforderlich ist, und müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). Wir unterschreiben die Verschwiegenheitsverpflichtung und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Auskünfte an Angehörige
Auskünfte über den Gesundheitszustand gibt es nur an Berechtigte. Das System gibt deshalb keine Auskünfte über Pflegebedürftige, sondern nimmt Anliegen auf und leitet sie an die zuständige Fachkraft weiter.
Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO
Pflegegrad, Diagnosen und Hilfebedarf sind Gesundheitsdaten. Erfasst wird nur, was für den Vorgang nötig ist, auf Wunsch auf Servern in Deutschland, mit klaren Löschfristen.
Pflichtunterweisungen
Videos können Unterweisungen unterstützen. Ob ein Video eine vorgeschriebene Unterweisung allein erfüllt, hängt von der jeweiligen Vorschrift ab. Die Verantwortung und Dokumentation bleibt beim Pflegedienst.
KI-Kennzeichnung nach EU-KI-Verordnung
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung: Wer mit einem KI-System spricht oder schreibt, muss das erkennen können, und KI-erzeugte Bilder, Videos und Stimmen sind als solche zu kennzeichnen. Unsere Systeme stellen sich deshalb immer als KI vor.
Diese Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit deiner Kammer, deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Rechtsanwältin.