Schweigepflicht nach § 203 StGB
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten als Angehörige eines Heilberufs unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Externe Dienstleister dürfen nur eingebunden werden, soweit es für ihre Tätigkeit erforderlich ist, und müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). Wir unterschreiben die Verschwiegenheitsverpflichtung und einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO
Diagnose auf der Verordnung, Beschwerden und Behandlungsverlauf sind Gesundheitsdaten. Der Assistent verarbeitet nur, was für Termin und Verordnung nötig ist, und gibt keine therapeutischen Empfehlungen.
Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie
Für Kassenverordnungen gelten Fristen und Formvorgaben, etwa zum Behandlungsbeginn. Der Assistent kann auf diese Regeln hinweisen und Termine danach planen, die fachliche Prüfung der Verordnung bleibt in der Praxis.
Zertifizierte Präventionskurse
Kurse nach § 20 SGB V müssen bei der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein. Ob und wie Videolektionen darin eingebunden werden dürfen, klärst du mit der Prüfstelle, wir liefern die Videos.
KI-Kennzeichnung nach EU-KI-Verordnung
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung: Wer mit einem KI-System spricht oder schreibt, muss das erkennen können, und KI-erzeugte Bilder, Videos und Stimmen sind als solche zu kennzeichnen. Unsere Systeme stellen sich deshalb immer als KI vor.
Diese Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit deiner Kammer, deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Rechtsanwältin.