Werbung kennzeichnen
Bezahlte Kooperationen, Produkte gegen Gegenleistung und Affiliate-Links müssen als Werbung erkennbar sein, in Deutschland etwa nach § 5a Abs. 4 UWG und dem Medienstaatsvertrag. Das gilt genauso, wenn dein Avatar spricht. Wir bauen die Kennzeichnung in Skript und Video ein, die Plattform-Funktion für bezahlte Partnerschaften nutzt du zusätzlich.
Dein Gesicht und deine Stimme
Bild und Stimme gehören zu deinem Persönlichkeitsrecht. Wir erstellen deinen Avatar nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung, nutzen ihn nur für Inhalte, die du freigibst, und löschen ihn auf Wunsch. Sollen Marken deinen Avatar für eigene Werbung nutzen, gehört das in einen eigenen Vertrag mit klarer Laufzeit und Vergütung.
Andere Personen und fremde Inhalte
Wer andere Menschen als Avatar zeigen oder ihre Stimme nachbilden will, braucht deren Einwilligung. Musik, Bilder und Ausschnitte fremder Videos brauchen eine Lizenz. Wir nutzen nur Material, für das du oder wir die Rechte haben.
Plattformregeln
Instagram, TikTok und YouTube verlangen, dass realistische KI-Inhalte gekennzeichnet werden, und setzen dafür eigene Hinweise ein. Wir richten uns nach den Regeln der Plattform, auf der das Video erscheint.
KI-Kennzeichnung nach EU-KI-Verordnung
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung: Wer mit einem KI-System spricht oder schreibt, muss das erkennen können, und KI-erzeugte Bilder, Videos und Stimmen sind als solche zu kennzeichnen. Unsere Systeme stellen sich deshalb immer als KI vor.
Diese Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit deiner Kammer, deinem Datenschutzbeauftragten oder einer Rechtsanwältin.