Drei Wege, drei Kostenmodelle
| Umsetzung | So fallen Kosten an | Dein Aufwand | Passt, wenn |
|---|---|---|---|
| Baukasten | Monatliche Gebühr, oft gestaffelt nach Tarif | Hoch: Aufbau, Texte, Fotos und Rechtstexte machst du selbst | Du brauchst eine einfache Visitenkarte und hast Zeit |
| Freelancer | Einmalig für den Aufbau, danach Hosting und Pflege je nach Absprache | Mittel: Du lieferst Inhalte und Freigaben | Du willst eine individuelle Seite mit einem festen Ansprechpartner |
| Agentur | Einmalig für Konzept, Gestaltung und Technik, dazu laufende Betreuung | Gering bis mittel | Du brauchst mehr Umfang, etwa Texte, Fotos, Suchmaschinenoptimierung oder einen Shop |
Bei Baukästen lohnt der Blick auf den regulären Preis: Aktionspreise gelten oft nur für die ersten Monate, und die Domain ist nicht immer dauerhaft im Tarif enthalten.
Was den Preis wirklich bestimmt
- Umfang: Eine Seite mit Leistungen und Kontakt ist deutlich weniger Arbeit als zehn Unterseiten mit Referenzen und Leistungsbeschreibungen.
- Inhalte: Texte, Fotos von Baustellen und Team, vielleicht ein Video. Wer das selbst liefert, spart Geld, braucht aber Zeit.
- Funktionen: Kontaktformular, Terminbuchung, Anfrage-Assistent oder Online-Shop treiben den Aufwand nach oben.
- Suchmaschinenoptimierung: Auffindbarkeit bei Google und in KI-Antworten ist eine eigene Arbeit und kommt nicht automatisch mit der Seite.
- Rechtstexte: Impressum und Datenschutzerklärung müssen zu deinem Betrieb und zu den eingesetzten Diensten passen.
Laufende Kosten: Das kommt nach dem Start
Der Aufbau ist nur ein Teil. Frag in jedem Angebot nach diesen Posten und ob sie im Preis enthalten sind:
- Domain: Sie wird meist jährlich berechnet, der Preis hängt von der Endung ab.
- Hosting inklusive Verschlüsselung (SSL-Zertifikat): monatlich oder jährlich.
- Wartung und Updates: Bei Systemen wie WordPress müssen Kern, Plugins und Design aktuell gehalten werden. Das wird oft separat berechnet.
- Inhalte aktualisieren: neue Referenzen, geänderte Öffnungszeiten, saisonale Angebote.
- Rechtstexte aktuell halten, wenn du neue Dienste wie Karten, Videos oder Statistik einbindest.
Pflichtangaben: Impressum und Datenschutzerklärung
Auch eine kleine Handwerker-Webseite braucht ein Impressum. Nach § 5 Abs. 1 DDG müssen Diensteanbieter bei geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen digitalen Diensten bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Das DDG hat seit dem 14. Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst.
Dazu gehören Name und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigter, sowie eine E-Mail-Adresse für die schnelle Kontaktaufnahme. Je nach Fall kommen Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtiger Tätigkeit, Handelsregister mit Registernummer und, sofern vorhanden, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer hinzu. Ob für dein Gewerk weitere Angaben wie Kammer oder Berufsbezeichnung nötig sind, klärst du am besten mit deiner Handwerkskammer.
Bei natürlichen Personen sind nach Angaben der Medienanstalt Hessen Vor- und Nachname (kein Pseudonym) und eine ladungsfähige Anschrift anzugeben, kein Postfach. Die IHK Rhein-Neckar weist darauf hin, dass das Impressum ohne langes Suchen auffindbar sein muss. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die laut Medienanstalt Hessen mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.
Eine Datenschutzerklärung brauchst du, sobald die Seite personenbezogene Daten verarbeitet, etwa über ein Kontaktformular oder beim Aufruf der Seite. Die Informationspflichten ergeben sich aus Art. 12 bis 14 DSGVO. Setzt du nicht notwendige Cookies oder ähnliche Technik ein, ist dafür vorab eine Einwilligung nach § 25 TDDDG nötig. Das sind Hinweise, keine Rechtsberatung. Im Zweifel prüft das ein Fachmann.
Barrierefreiheit: Betrifft das deine Seite?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Nach Angaben der HWK Pfalz sind reine Präsentationsseiten, auf denen Leistungen nur vorgestellt, aber nicht bestellt oder gebucht werden können, nicht betroffen. Betroffen sein können Betriebe mit Onlineshop oder digitalem Buchungsangebot für Verbraucher. Laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit fallen Websites unter das BFSG, wenn über sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher im Hinblick auf einen Vertragsabschluss angeboten werden.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen, wie die HWK Niederrhein erklärt. Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Wenn du einen Shop oder eine Online-Buchung planst, kläre das, bevor du Angebote einholst.
Webseiten bei Sigence
Sigence baut Webseiten und Shops, auch für Handwerksbetriebe. Die Pakete beginnen mit Basic ab 3.947 € netto, Scale ab 7.496 € netto und Shop ab 12.997 € netto. Suchmaschinenoptimierung und die Sichtbarkeit in KI-Antworten (SEO und GEO) sind eine eigene Leistung. Welche Seite zu deinem Betrieb passt, besprichst du am besten vorab. Eine Potenzialanalyse kostet 490 € netto und wird angerechnet.
Quellen
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten (gesetze-im-internet.de)
- Impressumspflicht (Medienanstalt Hessen)
- Informationspflichten im Internet (IHK Rhein-Neckar)
- Barrierefreie Webseiten: neue Pflicht für Handwerksbetriebe (HWK Pfalz)
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (HWK Niederrhein)
- FAQ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Bundesfachstelle Barrierefreiheit)
Diese Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall sprich mit deinem Datenschutzbeauftragten, deiner Kammer oder einer Rechtsanwältin.

Amandeep Thind ist Gründer von Sigence in Singen am Bodensee und baut KI-Systeme für Unternehmen, darunter Klariu für das Handwerk. Mehr über uns
